Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 03.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.07.2017 - 2 Wx 50/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32773
OLG Schleswig, 28.07.2017 - 2 Wx 50/17 (https://dejure.org/2017,32773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.07.2017 - 2 Wx 50/17 (https://dejure.org/2017,32773)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 (https://dejure.org/2017,32773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 15 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Prüfungsvermerks des antragstellenden Notars gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 15 Abs. 3 Satz 1
    Erkennbarkeit der vom Notar vorgenommenen Prüfung der Eintragungsfähigkeit der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen für das Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    § 15 Abs. 3 GBO - Prüfungspflicht durch Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 15 Abs. 3 i.d.F. v. 09.06.2017
    Grundbuch; Notar; Prüfungspflicht

  • rechtsportal.de

    GBO § 15 Abs. 3 i.d.F. v. 09.06.2017
    Erforderlichkeit eines Prüfungsvermerks des antragstellenden Notars gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3603
  • MDR 2018, 239
  • DNotZ 2017, 862
  • FGPrax 2017, 210
  • MittBayNot 2017, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 81/95

    Anforderungen an die Verpfändung von Schuldbuchforderungen; Pflichten des Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.07.2017 - 2 Wx 50/17
    Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 1996, S. 1675 f.).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.07.2017 - 2 Wx 50/17
    Wenn ein Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, ohne ausdrücklich Angaben zur Person des Beschwerdeführers zu machen, sind allerdings grundsätzlich alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, falls sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder den Umständen etwas anderes ergibt (Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff.; Demharter, GBO , 30. Auflage, § 15 Rn. 20, m. w. N.).
  • OLG Celle, 06.11.2017 - 18 W 57/17

    Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld

    Dementsprechend ist nicht davon auszugehen, dass der Notar auch im Namen der Bausparkasse S. AG bzw. im Namen der C. AG Beschwerde eingelegt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 -, in juris, Rn. 6).

    Der Senat nimmt diesbezüglich Bezug auf die ausführliche chronologische Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens - und der letztlich übernommenen Begründung des Gesetzgebers - im Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 -, in juris, Rn. 10 - 11 (vgl. auch DNotI-Report 2017, 89/90).

  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Das Erfordernis eines Prüfvermerks durch den Notar wird zwar dann für entbehrlich gehalten, wenn aus der Urkunde ohne weiteres erkennbar ist, dass der Notar die Erklärung selbst entworfen hat (OLG Schleswig NJW 2017, 3603/3605).
  • KG, 26.07.2018 - 22 W 2/18

    Handelsregistersache: Anmeldung einer deutschen GmbH nach der durch einen

    Dabei wird das Registergericht auch zu prüfen haben, ob der erteilte Prüfvermerk nach § 378 Abs. 3 Satz 1 FamFG im Hinblick auf die mit der Einführung der Prüfung verbundenen Gesetzeszwecke ausreichend ist, soweit ein solcher Vermerk überhaupt als erforderlich angesehen wird (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2017 - 18 W 57/17 -, juris Rdn. 25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 -, juris Rdn. 15, jeweils zu § 15 Abs. 3 GBO).
  • OLG Naumburg, 16.04.2021 - 12 Wx 46/20

    Grundbuchverfahren: Notarielle Prüfpflicht hinsichtlich der Zustimmung des

    Wenn ein Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, ohne ausdrücklich Angaben zur Person des Beschwerdeführers zu machen, sind grundsätzlich alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, falls sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. BGH, NJW 1985, 3070; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 -, juris Rn.6, und Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 W 94/10, FGPrax 2010, 282 ff.; Demharter, GBO, 32. Auflage 2021, § 15 Rn. 20 m. w. N.).

    Ist der Nachweis einer Eintragungsvoraussetzung nicht erbracht, liegt ein Eintragungshindernis vor i.S.d. § 18 Abs. 1 GBO (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2017 - 18 W 57/17 -, DNotZ 2018, 449 ff.; Eickelberg/Böttcher, "Neue notarielle Prüfungspflichten im Handelsregister- und Grundbuchverfahren", FGPrax 2017, 145, 149; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 2 Wx 50/17 -, juris, Rn. 12, 14; a.A. Heinemann, ZNotP 2017, 166).

    cc) Zwar sieht der Gesetzeswortlaut jeweils nur die notarielle Pflicht vor, die Erklärung, die nicht von einer öffentlichen Behörde stammt, § 15 Abs. 3 S. 2 GBO, zu prüfen, da aber für das Grundbuchamt aus den betroffenen Urkunden selbst ohne weitere Nachforschungen die erfolgte Prüfung ersichtlich sein muss, folgt daraus auch eine entsprechende Dokumentationspflicht des Notars (s. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juli 2017 a.a.O. Rn. 10 unter überzeugender Darlegung der insoweit eindeutigen Gesetzesmaterialien, BR-Drucks. 602/16 und BR-Drucks. 602/1/16), zumindest für den Fall, dass er die entsprechende Erklärung weder entworfen noch beurkundet hat, sondern sich seine Tätigkeit auf die Beglaubigung der Unterschrift beschränkt (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Schleswig, a.a.O.; Demharter, a.a.O. § 15 Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 20 W 14/19

    Zur Frage der Prüfungspflicht nach § 15 III GBO

    Zwar sieht der Gesetzeswortlaut jeweils nur die notarielle Pflicht vor, die Erklärung auf ihre Eintragungsfähigkeit hin zu prüfen; da aber für das Grundbuchamt aus den betroffenen Urkunden selbst ohne weitere Nachforschungen die erfolgte Prüfung ersichtlich sein muss, folgt daraus auch eine entsprechende Dokumentationspflicht des Notars zumindest für den Fall, dass er die entsprechende Erklärung weder entworfen noch beurkundet hat, sondern sich seine Tätigkeit auf die Beglaubigung der Unterschrift beschränkt (OLG Schleswig Holstein, FGPrax 2017, 210 mwN; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 15 Rz. 24).

    In diesen Fällen bedarf es also nicht eines ausdrücklichen Vermerks, dass die Prüfung stattgefunden hat (OLG Schleswig Holstein, FGPrax 2017, 210 mwN; Demharter, a.a.O., § 15 Rz. 24).

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 15 VA 18/17

    Voraussetzungen der Teilnahme am uneingeschränkten Grundbuchabbuchverfahren

    Die Erfüllung dieser Pflicht als solche gebietet keine Einsichtnahme in Grundbücher durch den Notar (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2017, 210; OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2017, Az.: 18 W 57/17 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.02.2016 - 3 W 122/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11807
OLG Zweibrücken, 03.02.2016 - 3 W 122/15 (https://dejure.org/2016,11807)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.02.2016 - 3 W 122/15 (https://dejure.org/2016,11807)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 3 W 122/15 (https://dejure.org/2016,11807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2017, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2016 - 3 W 122/15
    Die GbR ist rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (BGHZ 146, 341).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2016 - 3 W 122/15
    Ihre Rechtsfähigkeit umfasst dabei die Fähigkeit, Eigentümerin von Grundstücken zu sein (BGH, NJW 2006, 3716 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht